Folgende Informationen bezüglich der Satzungsänderung:

Liebe Mitglieder,

wir möchten euch darüber informieren, dass das Finanzamt eine kleine Korrektur unserer Satzung verlangt, damit unsere Gemeinnützigkeit bestehen bleibt.

Um unsere Gemeinnützigkeit nicht zu gefährden haben wir die notwendigen Korrekturen vorgenommen.

Das Finanzamt hat die folgende Fassung genehmigt.

Im Einzelnen handelt es sich um folgende Änderungen:

In § 3 haben wir streichen müssen.:

- […] durch gesellige, kulturelle, bildende und freizeitwirksame Veranstaltungen.

- Eingefügt wurde der Satz: Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind,
oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

In § 11 wurde folgendes eingepasst:

- Für Tätigkeiten innerhalb des Vereins dürfen angemessene Vergütungen gezahlt werden, jedoch keine Pauschalen.
Je nach Art der Tätigkeit können die entsprechenden Einnahmen beim Empfänger bis zu einem bestimmten Betrag steuerfrei sein
(vgl. § 3 Nr. 26 u. 26a EStG)

In § 13 wurde gestrichen:

- Das nach Auflösung des Vereins und nach Beendigung der Liquidation vorhandene Vereinsvermögen fällt an den Westfälischen Turnerbund und ist zweckgebunden für die
Jugendarbeit zu verwenden.

Das verbleibende Vermögen muss unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke im Sinne des § 3 dieser Satzung verwendet werden.

Eingefügt wurde dafür:

- Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen an den Verein Westfälischer Turnerbund e. V., der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.

Die alte Satzung findet ihr auf unserer Webseite. ( https://tv-langendreer.squarespace.com/satzung )

Es sollen ausschließlich die oben genannten Positionen geändert werden.

Wir möchten auf unserer Mitgliederversammlung am 30.06.2024 über die korrigierte Satzung abstimmen.

Sportliche Grüße

Euer Vorstand des TV Langendreer 1882